Kinderschutz macht Schule
Kinderschutz macht Schule
Arbeitstreffen AG-Kinderschutz und RektorInnen der Frankfurter Grundschulen zum
§ 8a SGB VIII.
20. und 27. Oktober 2007
Auch die Schule ist in vielerlei Hinsicht noch nicht genügend gut in die Kinderschutzarbeit einbezogen. Gleichwohl gibt es immer mehr Interesse, jedoch bleiben es Einzelne und es basiert auf persönlicher Motivation und Bereitschaft. Dass dies nicht so bleiben kann, ist klar. Wir haben unter dem Titel: Kinderschutz macht Schule den Versuch unternommen, die Frankfurter GrundschulrektorInnen an den Schutzauftrag heranzuführen - schauen Sie selbst...
Begrüßung (Dr. Katharina Maucher)
Liebe Frau Christ, sehr geehrte Damen und Herren, liebe KollegInnen!
Ich bin Katharina Maucher, auch bekannt als „Fachstelle "KuK" „ (Kinderschutz und Koordination von Hilfen), heute vertrete ich hier gemeinsam mit den anderen ReferentInnen die AG-Kinderschutz. Nun zum heutigen Tag und zuallererst zu meinem Dank an Sie, dass Sie zu uns gekommen sind, um mit uns Fragen des Kinderschutzes zu bearbeiten.
Ein kurzer Blick auf das Schaubild macht die Beziehung zwischen "KuK" und der AG-Kinderschutz deutlich …
Wer und was ist die „AG-Kinderschutz“?
Der vollständige Name der AG-Kinderschutz lautet: Arbeitsgemeinschaft zum Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Ausbeutung
1992 haben sich in Frankfurt am Main zur Vorbereitung der Kampagne des hessischen Ministeriums für Jugend, Familie und Gesundheit zum Thema "Behütete Verbrechen" Institutionen zusammengefunden, die sich mit der Thematik Kinderschutz professionell auseinandersetzen. Als Ergebnis wurde die AG-Kinderschutz institutionalisiert. Sie ist seitdem eine AG nach § 78 SGBVIII. Nach diesem Paragraphen soll "In den Arbeitsgemeinschaften (soll) darauf hingewirkt werden, dass die geplanten Maßnahmen aufeinander abgestimmt werden und sich gegenseitig ergänzen."
Wir sind Fachleute aus Praxisfeldern freier und öffentlicher Träger sowie ExpertInnen aus verschiedenen Wissensgebieten - aktuell 24 VertreterInnen aus 20 Institutionen (Faltblätter und Mitgliederliste). Wir treffen uns regelmäßig monatlich für eine zweistündige Sitzung. Uns allen ist gemeinsam, dass in unserer beruflichen Praxis die "Prävention" und der Schutz von Kindern vor Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Ausbeutung von wesentlicher Bedeutung sind. Die Schule ist bislang in der AG durch die Schulpsychologin Frau Linda Abendroth, vertreten.
Was tut die AG-Kinderschutz?
Vor allem qualifizieren wir unsere Praxis und entwickeln fachliche Standards weiter. Wir diskutieren aktuelle Ereignisse und melden uns dazu zu Wort (Beispiele: Supernanny, Pädosexuellenszene, Gesetzgebungsverfahren etc.). Wir engagieren uns für die Umsetzung eines Kinderschutzkonzeptes in Frankfurt. Zu ausgewählten Themen bilden wir Arbeitsgruppen und laden ExpertInnen ein. Wir verbinden Angebote verschiedener Träger mit dem Ziel, spezifische Hilfs- und Unterstützungssysteme zu entwickeln und anderen Personen und Institutionen zur Verfügung zu stellen (Beispiele: Kollegiale Sprechstunde, Interventionsteam Schule, Fobi für ErzieherInnen und LehrerInnen: Aufklärung, Sensibilisierung durch Ermutigung im Umgang mit der Thematik sexueller Missbrauch etc.).
Unser Menschen-Kinderbild, unsere Haltung zum Kind:
Ein Kind muss nicht zum Menschen gemacht werden. Dem entspricht, dass das Kind Grundrechtsträger von Anfang an ist. Das Kind muss bei seiner Entwicklung unterstützt werden.
Im Übrigen sind Kinder
- sowohl aktiv-eigenständig als auch abhängig
- von Anfang an in der Kooperation / Wechselwirkung mit Erwachsenen und der materiellen Umwelt
- interessiert, etwas zu bewirken
- begierig, mitzugestalten, etwas zu verändern und zu kommunizieren
- bedürftig nach Sicherheit, Beziehung und Bindung
- interessiert an Orientierung und Grenzen durch die Bezugspersonen
- neugierig, sich aktiv Wissen anzueignen
Auch haben Kinder das Bedürfnis nach liebevoller und achtungsvoller Zuwendung, aktiver Mitbestimmung, nach Autonomie und danach, ihre Fähigkeiten zu entwickeln. Der Erwachsene und das Kind bilden eine Interaktionsbeziehung, die ein Macht- und Verantwortungsgefälle enthält. Die Interaktion geschieht auf verschiedenen Ebenen: als Sorgeberechtigte, als professionell Verantwortliche und als Verantwortliche für die Strukturen. In der Interaktion zwischen Kind und erwachsener Person sollte es um ein Aushandeln und nicht um ein Bestimmen seitens der verantwortlichen Erwachsenen geht. Der Aushandlungsprozess findet interaktiv zwischen zwei aktiven Wesen statt. Die Verantwortung für diesen Prozess trägt der Erwachsene.
Unsere Philosophie des Kinderschutzes
Kinderschutz hat die Aufgabe zu verhindern, dass Kinder gefährdet werden. Kinderschutz hat ebenso die Aufgabe, eine bestehende Gefährdung zu beenden. Kinderschutz muss nach unserem Ermessen genügend gute Entwicklungsbedingungen für alle Kinder garantieren:
Kinderschutz ist die Gewährleistung kindbezogener Voraussetzungen sowie sozioökonomischer Rahmenbedingungen an jedem Tag bei jedem Kind, und nicht nur im Not- und Krisenfall!
Nun gibt es die AG Kinderschutz in Frankfurt am Main bereits seit 15 Jahren und wir können selbstbewusst sagen, dass trotz leerer Kassen der öffentlichen Hand und einhergehend hiermit verschärften Verteilungskämpfen, wir, die Mitglieder der AG Kinderschutz trendentgegengesetzt zusammenwuchsen. Unsere Entwicklung dahin war von Animositäten und Abwehr zu selbstverständlichem Umgang miteinander und großem Respekt vor der Fachlichkeit der jeweils anderen Institutionen und Personen geprägt. Uns vereint, dass in unserer beruflichen Praxis der Schutz des Kindes vor Gewalt, Vernachlässigung und sexueller Ausbeutung von wesentlicher Bedeutung ist, und wir professionell dazu beitragen wollen, die Situation von Mädchen und Jungen in Frankfurt am Main kontinuierlich zu verbessern.
Was will die AG Kinderschutz heute von und mit Ihnen?
Am 1. Oktober 2005 hat uns der Gesetzgeber mit einem neuen Gesetz, dem § 8a SGBVIII überrascht und zum größten Teil erfreut. Dieses Gesetz soll den Schutz der Kinder verbessern. Es richtet sich an die Jugendhilfe, das Familiengericht, die Gesundheitshilfe und die Polizei – Nicht aber an die Schule, obwohl es eine Schulpflicht gibt, womit der Staat erstmals in das Elternrecht eingreift. Kinder halten sich viel und lange in Schulen auf und man sollte denken, dass Kinderschutz in der Schule systematisch / rechtlich / strukturell verankert ist. Jedoch: Es gibt im Schulbereich kein Äquivalent zum § 8a SGBVIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung. Klingt komisch, ist aber so, und darum soll es uns heute hier miteinander gehen.
Auf unserem Tages-Plan sehen Sie, was Sie heute erwartet – sie haben sich hoffentlich genügend gut gestärkt – leiblich und seelisch …
Die ReferentInnen, bzw. ihre Institutionen sind Mitglieder der AG-Kinderschutz, Sie werden sich Ihnen im Einzelnen vorstellen.
Die Themen
Der Schutzauftrag Kindeswohlgefährdung Gesetz und Praxis gem. § 8a Abs. 1 und 3 SGB VIII
Ursula Barkow
Inputreferat zum § 8a SGB VIII - Historie und Intention des Gesetzes
Karl Mikolait
Die insoweit erfahrene Fachkraft
Klaus Ruß
Nun geht’s los! Wir begrüßen Sie als unsere Gäste, hoffen aber, Sie schon heute Abend ein bisschen zu SympathisantInnen des Kinderschutzes gem. § 8a zählen zu dürfen.