• 069 56003947
  • katharina.maucher@t-online.de
IGel

Kinderschutz braucht IGel

nach Dr. Katharina Maucher

IGeL heißt ausgeschrieben: Intensives Gemeinsames Lernen

Die Realisierung von Kinderrechten und Kinderschutz in der Jugendhilfe braucht neben umfangreichem Wissen und fachspezifischer Erfahrung auch konkretes Werkzeug im Sinne methodischer Kompetenzen. In der Praxis durch mich entwickelte und erprobte Trainingseinheiten („IGeL“ nach Dr. Katharina Maucher) sind geeignet, Fachkräfte in dieser Beziehung zu professionalisieren und in ihrer Arbeit effektiv zu unterstützen.

Die bestehenden Instrumente des Kinderschutzes im Sinne der Wahrnehmung der Rechte von Kindern können so bestens optimiert werden. Dafür notwendige und geeignete Trainingsprogramme werden weder in der Ausbildung noch in Fort- bzw. Weiterbildungsprogrammen angeboten.

IGel

Felder, die zuerst betroffen sind.

Sprechen mit Kindern

Das gehört zu den wichtigsten und anspruchsvollsten Aufgaben nach dem Grundgesetz, der UN Kinderrechtskonvention und dem SGB VIII (§§ 8 a und 36 SGB VIII). Das Jugendamt ist als öffentlicher Träger verpflichtet, die normierten Rechte von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten.

Erfahrungen nicht nur einzelner MitarbeiterInnen des Sozialen Dienstes zeigen, dass das Sprechen mit Kindern von jeder einzelnen Fachkraft als besondere Herausforderung erlebt wird und darum z.T. mit großen Unsicherheiten verbunden ist. Aus diesem Grunde findet das Kind immer noch weit weniger Gehör als die Eltern, mit denen zu sprechen sich die Fachkraft kompetenter fühlt.

Das Training umfasst
  • Vermittlung von Wissen über Grundbedürfnisse von Kindern, ihre Rechte und Gefährdungen
  • Vermittlung methodischer und inhaltlicher Kompetenz zur Planung und Durchführung qualifizierter Gespräche mit Kindern
  • Praxis - vor allem in Form Video gestützter Rollenspiele – zu verschiedenen Gewaltformen und Fallkonstellationen
  • Analyse der Videos und Beantwortung der jeweiligen fallbezogenen Fragestellung
  • Zentrale Botschaft: Die Funktion des Kindergespräches ist nicht, den Auftrag der Fachkraft zu erledigen, sondern dass sich das Kind als Subjekt mit eigenen Grundrechten erlebt.

Konfrontation von TäterInnen

Die Fachkraft des Sozialdienstes berät Familien, Kinder und Jugendliche. Im Zusammenhang mit den obligatorischen Verfahrensschritten zur Verdachtsabklärung sexueller Missbrauch („Frankfurter Modell“) ist eine Konfrontation des Verdachtstäters vorgesehen. Dies stellt die Fachkraft vor einen ungewohnten Auftrag. Nicht mehr Empathie und Verstehen sind primär, sondern Konfrontation ist eine Situation, die nicht der Verdachtstäter herstellt (manipuliert), sondern in der er durch uns dazu veranlasst wird, sich mit unserem Wissen über den Verdacht auseinander zu setzen.

Diese Situation hat insoweit auch mit einer Umkehr von Machtverhältnissen zu tun. Konfrontation ist keine Methode, Klarheit über den Missbrauch oder Sicherheit über Tatsachen herauszufinden. Die meisten TäterInnen leugnen, auch bei der Konfrontation. Praktisch alle TäterInnen verharmlosen das, was sie getan haben. Ihre Reaktionen auf die Konfrontationsinhalte können dennoch Aufschluss geben über ihre spezifisch-persönliche Art z.B. sich oder das geschädigte Kind in den Vordergrund zu stellen.

Eine andere bedeutsame Erkenntnis während der Konfrontationen liegt darin zu erfahren, in welcher Weise die Konfrontierten versuchen, uns zu manipulieren, für sich einzunehmen, bzw. uns zu veranlassen, das Geschehen in einer ihnen genehmen Weise zu interpretieren. Die Fachkraft muss sich in jedem Augenblick des Faktums bewusst sein, dass die TäterIn mit ihr in ähnlicher Weise verfährt wie mit dem Kind. Ihren Techniken, Verführungen, bzw. wahlweise Drohungen und ausgefeilten Strategien nicht aufzusitzen, sich nicht „hinters Licht“ führen zu lassen, nicht ihre Sicht der Dinge zu übernehmen, ist die Fertigkeit, die es zu erlernen gilt. Dann und erst dann ist es möglich, in der distanzierten Analyse ihres Verhaltens und der Wirkung auf die Fachkraft, in einer tieferen Weise zu verstehen, wie dieser Mensch es geschafft hat, das Kind für sich zu gewinnen und in unveränderliche Loyalität zu ihm zu verpflichten.

Ein ausdrückliches Lernziel besteht darüber hinaus darin, trotz brisanter Thematik eine die Person der TäterIn respektierende Gesprächsatmosphäre zu schaffen und zu halten.


Verhalten vor Gericht

Erfahrungen nicht nur einzelner Fachkräfte des Sozialen Dienstes zeigen, dass Gerichtsverhandlungen auf verschiedenen Ebenen als schwierig und z.T. extrem belastend angesehen werden.

Dies kann unterschiedliche Gründe haben:

  • In der Ausbildung wurden hierzu keine praxisrelevanten Angebote gemacht.
  • Gerichtsverhandlungen werden erlebt als Eskalation des Jugendhilfefalles.
  • Auftreten vor Gericht bedeutet eine Konfrontation mit einer fremden Berufsgruppe. JuristInnen wird ein gesellschaftlich höherer Status unterstellt, mehr soziale Anerkennung und reale Macht. Ebenso sind Sprache und berufliche Sozialisation unterschiedlich.
  • Die Justiz als vermeintlich objektive Instanz schürt Phantasien über besonders hohe und konkrete Anforderungen an die SozialarbeiterIn.
  • Erfahrungen im konkreten Alltag, dass der Auftrag des Jugendamtes, der darin besteht, dem Gericht als Fachinstanz und Experte für den Kinderschutz zu adäquaten Entscheidungen zur Verfügung zu stehen, von RichterInnen nicht anerkannt und genutzt wird.
  • Polarisierungen, in denen das Jugendamt von RichterInnen und AnwältInnen in eine staatsanwaltschaftsähnliche Rolle gedrängt werden soll.
  • Unzureichend umgesetzte Verantwortungsgemeinschaft, die die Gefahr birgt, dass die Konflikte innerhalb der Familie bei Gericht reinszeniert, statt konstruktiv einer Lösung zugeführt werden.

Empowerment

Durch die Besonderheiten des Empowerment-Ansatzes kann erreicht werden, dass die Fachkraft ihre vorhandenen Fähigkeiten und ihre fachliche Wirksamkeit entfalten kann.

Bestmögliche Ergebnisse für das Kindeswohl werden erzielt durch:

  • Transparenz der Rollen und Aufgabenstellungen der verschiedenen Akteure
  • Abbau von Schwellenangst, einen Fall vor Gericht zu bringen
  • Spürbare Entlastung in der realen Verhandlungssituation
  • Erhöhung der Argumentationssicherheit

Aus 10 jähriger Erfahrung und den bisherigen Erkenntnissen mit der bei „IGeL“ angewandten Methode des videogestützten Rollentrainings lässt sich sagen, dass erreicht werden kann:

  • Eine spürbare Entlastung in der realen Situation durch die vorwegnehmende Bearbeitung der Situation im Rollenspiel.
  • Eine Steigerung der Qualität.

Des weiteren ist nachgewiesen:

  • Die Methode ist konstruktiv und funktioniert.
  • IGeL macht keine Angst, sondern schafft vielmehr Vertrauen (Stichwort „konstruktives Vorführen“), was gerade bei den betroffenen Thematiken nützlich ist.
  • Eine klarere Problembeschreibung und adäquatere Problemlösungsstrategie.
  • Eine Erhöhung der Sicherheit.

IGel

Struktur und Rahmenbedingungen

Zeitlicher Aufwand

IGeL sind Tagesveranstaltungen. Lediglich Sprechen mit Kindern soll an zwei halben Tagen trainiert werden. Bewährt haben sich hier: Donnerstag Nachmittag und der darauffolgende Freitag Vormittag.

TeilnehmerInnen

Die Zusammensetzung war bisher zufällig, was sich als günstig erwies (Datum und Uhrzeit der Anmeldung). Die Anzahl sollte möglichst 12 nicht überschreiten. Nach unten ist die minimale Anzahl 4 Fachkräfte.

Umsetzung

Für die IGeL Täterkonfrontation und Verhalten vor Gericht bin ich an einer Zusammenarbeit mit KollegInnen aus der Praxis interessiert. „Sprechen mit Kindern“ führe ich aus Erfahrungsgründen alleine durch.

Honorar

Nach Vereinbarung, abhängig u.a. von der Anzahl der TeilnehmerInnen pro IGeL Veranstaltung (Ganztags, bzw. zwei halbe Tage, jeweils 8 Stunden incl. Pausen).

Ort

Es sollte/könnte zentral am Arbeitsplatz der KollegInnen stattfinden.

Termine

Bitte frühzeitig über katharina-maucher@t-online.de anfragen.